Das Gartenhaus versichern - Die richtige Versicherung

Auch ein Gartenhaus kann Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse erleiden: ob Hagel, Gewitter, Brand, Vandalismus, Sturmschäden oder Einbrüche – solche Dinge können nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Gartenhausbesitzer bitter treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass solch ein Ereignis auch tatsächlich aufritt, ist unter anderem abhängig vom Standort. Aber nicht nur ins Häuschen selbst, auch in das, was sich darin befindet, wurde unter Umständen viel Geld investiert und einige sind gar mit einer Küche, einer Bar oder TV-Gerät und weiteren, teuren Einrichtungsgegenständen ausgestattet.


Es ist beispielsweise ein großer Unterschied, ob sich das Häuschen auf einem Gartengrundstück am eigenen Haus oder in einer Kleingartenanlage befindet. Denn in den Kleingartenkolonien kommen Einbrüche, gerade des Nachts, leider wesentlich häufiger vor, da Einbrecher meist unbemerkt bleiben. Die Lage und Nutzung sind bei einer Versicherung also entscheidend.

Es ist generell wichtig, dass Kleingartenbesitzer ihr Gartenhaus ausreichend gegen Einbruch sichern. So gehört auch an jedes Gebäude im eigenen Garten zumindest ein kleines Vorhängeschloss, damit sich niemand so einfach Zutritt verschaffen kann. Wenn trotz getroffener Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich etwas passiert – sei es wegen eines Unwetters oder eben eines Einbruchs – können unter Umständen erhebliche Kosten anfallen. Unabhängig von Bauweise, Größe und Material des Gartenhauses ist es daher für jeden Gartenhausbesitzer empfehlenswert, das kleine „Zweithaus“ ebenfalls zu versichern.

Das Gartenhaus auf dem eigenen Privatgrundstück

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass egal wie das Gebäude im Garten aussieht, dieses über die Wohngebäudeversicherung mitversichert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das eigene Privatgrundstück oder um ein gemietetes Grundstück handelt. Also, generell beinhaltet eine Gebäudeversicherung zugehörige „Bauwerke“ wie Gartenhäuser, Gerätehäuser oder Carports, dies sollte sicherheitshalber von Ihnen bei Ihrem Versicherer nachgefragt und überprüft werden. Dieser Schutz gilt jedoch nur für Gebäude, welche schon vor, beziehungsweise beim Vertragsabschluss vorhanden gewesen sind. Nachträglich erbaute Objekte müssen dementsprechend dem Versicherer mitgeteilt und dann im Vertrag aufgenommen werden. Dadurch ist in jedem Fall gewährleistet, dass im Falle eines Schadens auch wirklich der Versicherungsschutz vollumfänglich greift.

Das Gartenhaus versichern - Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung wird benötigt, um das Gartenhaus selbst zu versichern, diese deckt allerdings nicht die Einrichtung des Gartenhauses ab. Die Versicherung der Einrichtung hingegen ist mit einer Hausratversicherung dann vollumfänglich abgesichert. Bitte bedenken Sie abermals, dass auch hier die Mitversicherung der Gartenhaus-Einrichtung mit der Versicherung zuerst vereinbart werden muss.

Die Gebäudeversicherung deckt nachfolgende Risiken ab:

  • > Feuer
  • > Sturm und Hagel
  • > Einbruchdiebstahl
  • > Vandalismus nach einem Einbruch

Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat:

  • > Einrichtung: Mobiliar, Teppiche, Gardinen und Wandschmuck wie z.B. Bilder
  • > Gebrauchsgegenstände: Geschirr, Besteck, Bekleidung und alle Hausgeräte
  •  >Verbrauchsgüter: Dazu zählen jegliche Nahrungs- und Genussmittel
  • > Am Gartenhaus angebrachte Gegenstände: Dazu zählen z.B. Markisen oder eine Satellitenempfangsanlage

Gartenhäuser in Kleingartenanlagen versichern

Die beiden oben beschriebenen Versicherungen haften nicht für Gartenhäuser auf einem Pachtgrundstück, denn diese Parzellen sind nicht mit Ihrem Privatgrundstück verbunden. Es liegt entweder in der Rolle des Kleingartenvereins Versicherungen abzuschließen oder es ist die Aufgabe des Pächters selbst. Hierfür gibt es individuelle Versicherungsangebote, die die Leistungen von Hausrat- und Gebäudeversicherungen kombinieren – diese werden meist als „Kleingartenversicherung“ beziehungsweise als „Gartenhausversicherung“ bezeichnet und angeboten. Angebote für diese Art von Versicherungen können Sie online sehr gut vergleichen.

Das Ferien- und Wochenendhaus versichern

Wie der Name schon sagt, sind Ferien- und Wochenendhäuser nicht dauerhaft, sondern nur in bestimmten Zeiträumen bewohnt oder genutzt. Gerade Ferienhäuser stehen unter Umständen einen längeren Zeitraum ungenutzt leer und werden vielleicht auch nur unregelmäßig kontrolliert. Dieser Umstand kann dazu führen, dass im Falle eines Schadens dieser für lange Zeit unbemerkt bleibt und es so zu unliebsamen Folgeschäden, wie beispielsweise eindringendem Regen oder gar Tieren kommen kann. Daher gibt es für Ferien- und Wochenendhäuser spezielle „Wochenendhausversicherungen“, welche sowohl das Gebäude selbst, aber auch die Einrichtung versichern. Auch solche Angebote für diese Art von Versicherungen können Sie online sehr gut vergleichen.

Checkliste: Die richtige Versicherung für Ihr Gartenhaus

Damit Sie, auch wenn Sie bereits eine Versicherung haben, keine bösen Überraschungen erleben und einen guten Überblick bekommen, wie Sie Ihr Gebäude richtig absichern können, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Punkte prüfen:

Die richtige Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme ist von individuellen Anforderungen abhängig. Sie sollte generell nicht zu niedrig gewählt werden, da sonst eine Unterversicherung droht. Üblich sind hier ca. 500,- EUR pro Quadratmeter.

Wann zahlt die Versicherung:

Zahlt diese Schäden nur in der Saison oder auch ganzjährig?

Gartenmöbel:

Sind Gartenmöbel und andere sich ausserhalb befindliche Gegenstände in der Versicherung eingeschlossen?

Sicherung des Objektes:

Bestehen bestimmte Vorgaben des Versicherers für die Sicherung, beispielsweise durch ein handelsübliches Sicherheitsschloss?

Wichtige Anmerkung zum Abschluss: Wertsachen wie Geld und Schmuck, welche sich im Objekt befinden, sind niemals mitversichert!